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Großvolumige Scheune einer offenen Hofanlage. Die aus zwei unterschiedlichen Bauteilen bestehende Scheune steht giebelseitig zur Liebengasse und schließt den Hof nach Süden hin ab. Das vollständig in Fachwerkbauweise errichtete Scheunengebäude weist ein regelmäßiges Fachwerkgerüst mit schräg gestellten, teilweise wandhohen Streben auf. Das hohe Dach zeigt einen Fachwerkgiebel mit schachbrettartig angeordneten Hölzern. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |