Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das kleine schmucklose Bruchsteingebäude ist im 19. Jahrhundert entstanden. Das ältere der beiden in Reinhardshain bestehenden Backhäuser liegt an der Ecke Borngasse und ist mit der Giebel- bzw. Eingangsseite auf die Liebengasse ausgerichtet. Während das Giebelfeld verbrettert ist, liegt das darunter befindliche Mauerwerk offen. Es besteht aus Natursteinquadern, wobei die Ecken durch Ortquader hervorgehoben sind. Die mittig angeordnete Tür ist ebenso wie das seitliche Fenster mit einer Werksteinlaibung versehen. Aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen ist der dörfliche Gemeinschaftsbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |