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Das an der Ecke einer nach Südosten abgehenden Seitengasse gelegene Backhaus ist jünger als das Backhaus an der Liebengasse. Es handelt sich um einen im Giebelbereich mit Ziegelmauerwerk versehenen Bruchsteinbau. Wie das alte Backhaus ist es weitgehend funktional mit nur wenigen Zierelementen gestaltet. So ist die mittig gelegene, von einem kräftigen Sturz überfangene Eingangstür in das aus rustizierten, verschiedenformatigen Steinquadern gebildete Mauerwerk sorgfältig eingepasst und das seitliche Fenster von einer oben flachbogig abschließenden Ziegellaibung gerahmt. Wegen seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung ist das im frühen 20. Jahrhundert entstandene Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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