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Im Jahr 1938 errichteter, multifunktionaler Gebäudekomplex an der Autobahn A5 nordwestlich von Reinhardshain. Die einheitlich gestalteten Gebäude, bestehend aus einem Hotelbau im Norden und einer Gaststätte mit Tankstelle im Süden, deren langgestreckte Bautrakte rechtwinklig aneinandergesetzt sind, haben durchweg steile, verschieferte Satteldächer mit gereihten Gauben. Wichtige Gestaltungsmerkmale, die die traditionalistische Baugesinnung der NS-Zeit belegen, sind die Lungstein-Eckquaderungen und die ebenfalls aus Lungstein bestehenden monumentalen, nach oben zulaufenden Stützpfeiler im Tankstellenbereich. Die genannten Raststättengebäude sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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