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Der gründerzeitliche, 1901 auf annähernd quadratischem Grundriss in Klinkerbauweise errichtete Bau steht südwestlich der Kirche an der im spitzen Winkel von der Stangenröder Straße abgehenden Hügelstraße. Das mit großen flachbogigen, paarweise angeordneten Fenstern ausgestattete Gebäude ist teilweise verkleidet, so dass sich seine Stilmerkmale nicht vollständig ablesen lassen. Auch der Sockel des Gebäudes ist bemerkenswert. Er besteht aus sorgfältig gearbeitetem Mauerwerk mit Sockelquadern, trapezförmig zulaufenden Eckquadern und Polygonalwerk. Sorgfältig gestaltet ist auch der zurückgesetzte Eingangsbereich. Hier findet sich außer der zweiflügeligen, filigran gegliederten Eingangstür, die von einer separaten Verdachung überfangen wird, eine kleine Treppenanlage, die noch mit der originalen Brüstung versehen ist. Zusammen mit der Mauereinfriedung, die einen schmiedeeisernen Gitteraufsatz aufweist, ist das Gebäude aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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