Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das traufständige, direkt an die Straßenflucht gebaute Backhaus steht in ortsbildprägender Position an einem Kreuzungsbereich, der von vier hier zusammenkommenden Straßen gebildet wird. Es handelt sich um einen schlichten, funktionalen Rechteckbau mit Satteldach. Das im 19. Jahrhundert entstandene, fensterlose Gebäude ist an der Westseite mit einem mittig gelegenen Eingang versehen. Es besteht aus Bruchsteinmauerwerk, das an den Ecken durch Ortquader verstärkt ist. Die Fachwerkkonstruktion des Giebeldreiecks ist, da sie verkleidet ist, nicht erkennbar. Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung ist der dörfliche Gemeinschaftsbau aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |