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Von der Straße zurückliegendes Fachwerkwohnhaus. Das über einem Sockel errichtete, zweigeschossige Gebäude ist vermutlich im 19. Jahrhundert erbaut worden. Die Giebelseite ist verbrettert, die Traufseite zum Hof zeigt ein schlichtes Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben an Eck- und Bundständern. Bemerkenswerte Details sind die hochgelegene, mit einem Oberlicht ausgestattete Eingangstür, die kleine Freitreppe und die alte Pflasterung des Hofes. Das Gebäude ist einschließlich der großen Scheune, die den hinteren Abschluss der Hofreite bildet, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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