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Straßenbildprägendes Fachwerkhaus aus zwei Bauphasen. Das giebelständig zur Straße hin orientierte zweigeschossige Wohngebäude fällt durch sein regelmäßig gegliedertes Fachwerkgefüge insbesondere an der Giebelfassade auf. Die Eckständer sind im Erdgeschoss von wandhohen Streben begleitet, im Obergeschoss werden sie von schräg gestellten Streben mit Kopfbändern betont. In die mittigen Brüstungsfelder sind kurze, schräge Streben eingestellt. An der Traufseite sind die Streben an Eck- und Bundständern noch durch Gegenstreben ergänzt, während die Kopfstreben auf den Fußstreben aufsitzen und so das Bild des "Wilden Mannes" ergeben. Das Gebäude aus dem 18. Jahrhundert erhielt im 19. Jahrhundert einen verlängernden Anbau. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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