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Vollständige Hofreite in ortsbildprägender Ecklage gegenüber dem Brunnen und dem Spritzenhaus. Der aus einem Wohnhaus, einer Scheune und Nebengebäuden gebildete Dreiseithof öffnet sich zu der ansteigenden Gasse, die von der Stangenröder Straße auf die Hügelstraße führt. Das Wohnhaus, ein gänzlich verkleideter, zweigeschossiger Fachwerkbau, hat wichtige Überleitungsfunktion. Es ist auf einem hohen Sockel, der gemäß dem Geländeanstieg nach Osten an Höhe abnimmt, errichtet und liegt mit seiner langgezogenen Traufseite parallel zur Stangenröder Straße. Zusammen mit den Nebengebäuden, die mit ihrer Dachabfolge wichtige Akzente im Ortsbild setzen, ist die Hofreite aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |