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Das Spritzenhaus, ein schmuckloser Ziegelbau des 20. Jahrhunderts, der ihm vorgelagerte Brunnen und der sich nördlich anschließende, mit alten Bäumen bestandene Anger, der zur Hügelstraße ansteigt, bilden ein übergreifendes, städtebaulich wirksames Ensemble im dörflichen Mittelpunkt Stangenrods. Der in seiner jetzigen Form auf das 19. Jahrhundert zurückgehende Brunnen ist ein quadratisch gefasster, aus Lungsteinblöcken gebildeter Ziehbrunnen. Aufgrund seiner ortsbildprägenden Funktion sowie aus ortsgeschichtlichen Gründen ist das im Norden spitzwinklig auslaufende Areal einschließlich der genannten Bauten als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |