Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die vollständig erhaltene Hofreite aus dem 18. Jahrhundert wird durch ein giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, gegenüber liegende Nebengebäude und eine große, rückwärtige Scheune gebildet. Das Fachwerkwohnhaus zeigt an seiner nördlichen Traufseite ein schlichtes Fachwerkgefüge mit weiter Ständerstellung und einem über beide Geschosse reichenden Wandständer. Das spitze, hohe Satteldach sowie ein Anbau, der mit großer Wahrscheinlichkeit bereits im 18. Jahrhundert errichtet wurde, sprechen für ein hohes Baualter des Gebäudes. Die Scheune wurde über einem Bruchsteinerdgeschoss ebenfalls in Fachwerk errichtet. Die gesamte Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |