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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus am nordwestlichen Rand der alten Ortsbebauung. Während die Vorderseite und die Traufseiten des Gebäudes verkleidet sind, liegt das Fachwerk an der Rückseite offen. Hier zeigt sich über dem hohen Bruchsteinsockel dichtgestelltes, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Hauptcharakteristika sind dabei die geschosshohen Streben und die plastisch herausgearbeiteten, mit profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern ausgestatteten Horizontalgebälke. Aufgrund seines aufwändigen Fachwerks muss das Haus einschließlich der Nebengebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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