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Die große Fachwerkscheune auf einem Bruchsteinsockel steht an dominanter Stelle auf einer Anhöhe an der hier abknickenden Hauptstraße und prägt das Ortsbild in beträchtlicher Weise. Der zweigeschossige Fachwerkbau zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge aus vertikalen Ständern und einer Riegelreihe in Erd- und Obergeschoss und beeindruckt insbesondere durch sein hoch aufragendes Dach. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |