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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das auf einem Bruchsteinsockel errichtete, mehrfach veränderte Haus ist auf der Giebelseite verkleidet und durch einen Anbau auf der Westseite erweitert. Sein auf der Traufseite zum Hof sichtbares Fachwerk belegt jedoch, dass es sich um einen Bau des 18. Jahrhunderts handelt. So ist der mittlere Teil des Obergeschosses mit einer profilierten Schwelle und einer "Mannfigur" versehen, während sonst geschosshohe Streben zu beobachten sind. Aus städtebaulichen Gründen ist das Wohnhaus samt der vorgelagerten Einfriedungsmauer Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |