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Straßenbildprägende Hofreite an der Ecke zur Gruben- bzw. Raiffeisenstraße. Das Hauptgebäude der Hofanlage ist das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus. Es handelt sich um einen mehrzonigen, verkleideten Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, der im frühen 20. Jahrhundert im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert worden ist. Da das ursprüngliche Fachwerk im Obergeschoss und im rückwärtigen Gebäudeteil erhalten scheint, muss das Haus zusammen mit der Scheune und dem vorgelagerten Mauerzug aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |