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Das schlichte, eingeschossige Gebäude ist in das stark ansteigende Gelände hineingebaut, so dass sein hinterer Teil fast vollständig in der Erde verschwindet. Es ist mit der Giebel- bzw. Eingangsseite zur Straße hin orientiert. Der schmucklose, mit einem Satteldach, einer flachbogigen Tür und einem seitlichen Fenster ausgestattete Putzbau, der wohl im frühen 20. Jahrhundert entstand, ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zusammen mit der ihm vorgelagerten Bruchsteineinfriedung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |