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Straßenbildprägende Hofreite am südlichen Teil der Lindenstraße. Die unregelmäßige Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus und mehreren Nebengebäuden. Das auf einem hohen Bruchsteinsockel errichtete Wohnhaus ist auf der Giebelseite verkleidet und zeigt dort drei in gleichmäßigen Abständen gereihte Fensterachsen. Die an der Hofseite offenliegende Fachwerkkonstruktion mit geschosshohen Streben und im Bereich des Eingangs diagonal geführten Riegeln belegt eine Entstehungszeit im 19. Jahrhundert. Auch das zwischen Wohnhaus und Scheune vermittelnde Zwischengebäude mit Andreaskreuzen und diagonal angeordneten Riegeln und die oben in einfachem Fachwerk ausgeführte Scheune dürften zur selben Zeit entstanden sein. Aufgrund ihrer exponierten Lage und wegen der interessanten Dachabfolge ist die Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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