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Mozartstraße
Mozartstraße 6-10
Drei annähernd baugleiche Hofreiten bilden hier eine straßenräumliche Einheit, die in Verbindung mit dem geringen Veränderungsgrad der Gebäude ein für das Ortsbild bedeutendes Ensemble darstellen. Die Hofanlagen wurden im ausgehenden 18. Jahrhundert errichtet und bestehen aus giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäusern sowie winkelig anschließenden Scheunen. Eines der Wohnhäuser zeigt regelmäßiges Fachwerk mit einer profilierten Schwelle-Rähm-Zone über dem Erdgeschoss. Die Wohnhäuser der Höfe Nr. 6 und 8 sind verputzt bzw. verkleidet. Die drei Hofanlagen sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |