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Das traufseitig in der Straßenbiegung gegenüber dem Sportplatz gelegene Wohngebäude ist, um das stark abfallende Gelände auszugleichen, auf einem nach hinten ansteigenden Quadersockel errichtet. Wie die zugehörige Scheune besteht es aus weiß gefugtem Ziegelmauerwerk und dürfte nach der Wende zum 20. Jahrhundert entstanden sein. Das anderthalbgeschossige, an der Traufseite mit drei Fenstern versehene Gebäude hat symmetrisch gegliedertes Zierfachwerk mit profilierten Balkenköpfen und Andreaskreuzen. Sein Dach, ein weit vorkragendes Teilwalmdach, wird an den Giebelseiten durch profilierte Konsolen gestützt. Wichtiges Merkmal sind weiterhin die mit eigenen Laibungen versehenen großen Rechteckfenster, die ursprünglich mit Klappläden ausgestattet waren und das Drillingsfenster im Nordgiebel, dessen Pendant auf der Südseite verändert ist. Das nach hinten durch einen gleich gestalteten Anbau erweiterte Haus ist aus künstlerischen sowie aus städtebaulichen Gründen einschließlich der Scheune Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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