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Langgezogenes traufständiges Fachwerkgebäude. Das im 19. Jahrhundert entstandene, ortsbildprägende Gebäude wird im Westen durch einen giebelständigen Kopfbau in Ziegelbauweise ergänzt, dessen Fassade durch symmetrisch aufeinander bezogene Flachbogenfenster gekennzeichnet ist. Es ist mit einem langen, mit Gauben besetzten Satteldach ausgestattet, steht auf einem Sockel und ist horizontal durch Balkenkopffriese gegliedert. Wichtige, zeittypische Merkmale sind geschosshohe Streben und Andreaskreuze sowie die gleichmäßig gereihten Fenster. Der außerhalb der alten Ortsbebauung, östlich der stillgelegten Bahnlinie Mücke-Laubach-Hungen gelegene Gebäudekomplex ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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