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Das kleine giebelständige Gebäude dürfte zu Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Es ist mit einem Satteldach ausgestattet und besteht im vorderen Teil aus regelmäßigem Fachwerk, im hinteren Teil aus massivem Mauerwerk. Wichtige bauliche Merkmale sind die auf der Traufseite zu beobachtenden Strebefiguren sowie die an der Giebelseite außermittig angebrachte Tür und das Fenster rechts. Aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ist der funktionale Gemeinschaftsbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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