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Das giebelständige, im hinteren Teil massiv ergänzte Fachwerkwohnhaus steht angewinkelt zur Straßenflucht. Es ist auf einem niedrigen Bruchsteinsockel errichtet und zeigt regelmäßiges Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben. Das umlaufende Horizontalgebälk ist durch breite Rähmhölzer, sichtbare Balkenköpfe, gerundete Füllhölzer und profilierte Schwellen hervorgehoben, die Fenster sind teilweise noch in originaler Größe und Anordnung erhalten. Das zweizonige, zur Straße hin breit proportionierte Gebäude ist, da es einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild leistet, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Grenzstein | |
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