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Straßen- und ortsbildprägende Hofreite an der Ecke Lutherstraße. Das Wohnhaus, ein voluminöser Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts, hat wichtige Überleitungsfunktion im Eckbereich. Es ist auf einem dem ansteigenden Gelände angepassten Natursteinsockel errichtet. Dicht gestelltes, auf der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk mit geschosshohen Streben und der umlaufende, aus Rähm, Balkenköpfen und Schwelle gebildete Fries kennzeichnen das gut erhaltene Gebäude. Wichtiges Merkmal ist die an der Nordostecke zu beobachtende Abschrägung an Sockel und Erdgeschoss, die vom voll ausgebildeten, durch Büge abgestützten Obergeschoss überfangen ist. Zusammen mit den ebenfalls aus Fachwerk bestehenden Nebengebäuden, die durch die Dachabfolge einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild leisten, und der alten Hofpflasterung ist die zur Mozartstraße geöffnete, hakenförmige Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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