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Große Hofreite am Rande der historischen Ortsbebauung. Die dreiseitig um einen Hof gruppierten Gebäude sind in Fachwerk errichtet und setzen sich aus einem großen, zweigeschossigen Wohnhaus, dessen Fachwerk derzeit verkleidet ist, und einer rückwärtig den Hof abschließenden Scheune zusammen. Ein Nebengebäude von geringerer Höhe schließt sich westlich im Winkel an. Aufgrund ihres sehr wahrscheinlich nur wenig veränderten Zustandes und ihrer straßenräumlich wichtigen Position ist die Anlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |