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Kleiner massiver Rechteckbau des 19. Jahrhunderts. Das eingeschossige, mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude ist mit der Traufseite zur Straße orientiert. Nachdem das symmetrisch aufgebaute Fachwerk im Giebel über der mittig angebrachten Eingangstür verputzt wurde, hat es keinerlei Schmuck und ist rein funktional gestaltet. Der am westlichen Rand der alten Ortsbebauung schräg gegenüber der Einmündung der Grünberger Straße stehende, schlichte Gemeinschaftsbau ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |