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Massiver zweigeschossiger Putzbau mit Satteldach. Das abseits der Straße gelegene, an den Kanten und im Sockelbereich mit rustizierten Quadern ausgestattete Gebäude zeigt regelmäßig gesetzte Fensteröffnungen. Diese sind im Erdgeschoss mit groben Lungsteinquadern gerahmt, im Obergeschoss mit flachbogig schließenden Ziegellaibungen versehen. Das 1920/21 errichtete Wohnhaus ist aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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