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Das hinter der Kirche stehende Klinkergebäude, ein seitlich erweiterter, kubischer Bau mit weit vorkragendem Satteldach, dürfte seinen spätklassizistischen Formen nach noch vor der Wende zum 20. Jahrhundert entstanden sein. Er ist auf einem Sockel errichtet und zeigt nach vorn eine symmetrisch ausgebildete Fassade. Diese wird durch zwei flachbogige Eingänge, zwei ebenfalls flachbogige Fenster und einen kreisrunden Okulus im Giebel charakterisiert. Weitere wichtige Merkmale sind das umlaufende, zwischen Unter- und Obergeschoss verlaufende Gesims, die auf der Traufseite gereihten Flachbogenfenster und die vorgelagerte Freitreppe. Zusammen mit den sich seitlich anschließenden Nebengebäuden ist das schlichte, von der Straße aus einsehbare Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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