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Außergewöhnliche, vollständig erhaltene Hofanlage an der Ecke Mittelstraße. Die aus einem Fachwerkwohnhaus, einem Stallanbau und einer voluminösen Scheune bestehende Hofreite ist durch eine langgestreckte Bruchsteinmauer bzw. durch eine Einfriedung zur Straße hin abgegrenzt. Das um 1690 errichtete, zweizonige Wohnhaus, das mit seiner symmetrisch ausgebildeten Giebelseite zur Mittelstraße orientiert ist, zeigt kräftiges Fachwerk der Erbauungszeit. Hauptcharakteristika am Giebel und im Obergeschoss sind die weit ausgreifenden, teils geschwungenen Streben mit Winkelhölzern, die mit geschnitzten Kanten versehenen Eckständer und das mit Hilfe von hervortretenden Balkenköpfen, gerundeten Füllhölzern und profilierten Schwellen besonders plastisch ausgearbeitete Horizontalgebälk. Weitere wichtige Merkmale sind der hohe Bruchsteinsockel, die kleinformatigen, in ursprünglicher Anordnung erhaltenen Fenster und die über eine Freitreppe mit schmiedeeisernem Geländer zugängliche, mit Oberlicht und zweiflügeligem Türblatt ausgestattete Eingangstür. Die ortsbildprägende Hofreite ist einschließlich der Fachwerknebengebäude, der im Hof aufgestellten gusseisernen Pumpe aus dem 19. Jahrhundert und der für das Straßenbild besonders wichtigen Einfriedung mit zwei schmiedeeisernen Toren zwischen Steinpfosten aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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