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Die schräg gegenüber der Kirche, an der Ecke Nordstraße gelegene Hofreite hat straßenbildprägende Funktion. Sowohl das giebelständige Wohnhaus, ein zweigeschossiger Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts, als auch das hinten angesetzte Nebengebäude sind über hohen, gequaderten Natursteinsockeln in Fachwerk errichtet. Wichtige Merkmale des Wohnhauses sind dabei die symmetrisch ausgebildete Giebelseite, die geschosshohen Verstrebungen, die sich auf der Traufseite zu V-förmigen Figuren zusammenschließen und die aus sichtbaren Balkenköpfen, Rähm und Schwellen gebildeten Horizontalgebälke. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich verputzt bzw. verkleidet. Die Hofreite ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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