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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf gequadertem Natursteinsockel. Auf der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk mit zeittypischen geschosshohen Streben sowie ein aus offenliegenden Balkenköpfen, Rähmhölzern und Schwellen gebildetes umlaufendes Horizontalgebälk prägen das Haus. Das weit vorkragende Satteldach ist auf der Giebelseite durch profilierte, konsolartige Balken abgestützt. Besondere Bedeutung erhält das Gebäude durch eine im Rähm angebrachte Inschrift, deren Text vermutlich wie folgt lautet: „EINE GEBORENE LANG VON HIER VERFERTIGT UND AUFGERICHT VON DEM ZIMMER MEISTER KONRAD FRIEDRICH VON DECKENBACH (?) WEITERSHAIN DEN 22 TEN MAY 1865" (Oder 1805 ?)". Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das Haus als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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