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Der zur Straße hin offenliegende Dreiseithof markiert die Ecke zur Rüddingshäuser Straße und hat daher straßenbildprägende Funktion. Er besteht aus einem giebelständigen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus, einer rechtwinklig angesetzten Fachwerkscheune und zwei Nebengebäuden. Das an der Giebelseite verkleidete Wohnhaus ist, wie das an der Hofseite sichtbare Fachwerk und die in ursprünglicher Anordnung erhaltenen Fenster belegen, ein dreizoniger Bau des frühen 19. Jahrhunderts. Zusammen mit der ebenfalls aus dem 19. Jahrhundert stammenden Scheune, deren Einfahrt von zwei bogig anschließenden Pforten flankiert wird, ist das Hofensemble aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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