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Der an der Ecke Brunnenstraße in städtebaulich wichtiger Position stehende Brunnen dürfte, da er mit einer eigenen Parzelle ausgestattet ist, in ursprünglicher Lage erhalten sein. Es handelt sich um eine gusseiserne Schwengelpumpe des 19. Jahrhunderts mit kanneliertem Schaft, volutenförmigem Ansatz und kelchartig geformtem oberen Abschluss. Einschließlich des rechteckigen Brunnentrogs ist die orts- und technikgeschichtlich interessante Gemeinschaftseinrichtung Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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