Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in städtebaulich wichtiger Position. Das von der Bernsfelder Straße aus einsehbare Gebäude ist auf der Giebelseite verkleidet. Sein auf der Traufseite sichtbares Fachwerk lässt erkennen, dass das Haus in zwei Bauabschnitten entstanden ist. Der ältere, nach hinten gelegene Teil zeigt gerade, weit ausgreifende Streben an Eck- und Bundständern, der jüngere Teil ist mit geschosshohen Streben ausgestattet. Verbindendes Element ist das Horizontalgebälk. Es wird aus dem Rähm, offenliegenden Balkenköpfen, den dreifach untergliederten Füllhölzern und der profilierten Schwelle gebildet. Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das noch auf das 18. Jahrhundert zurückgehende Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |