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Hofanlage an der Ecke Sonnenstraße, bestehend aus giebelständigem Fachwerkwohnhaus mit rückseitigem Anbau und Scheune. Die Traufseiten zeigen symmetrisch aufgebautes Fachwerk, das durch geschosshohe, von den Eckständern weggerückte Streben in Erd- und Obergeschoss charakterisiert wird. Die Hölzeranordnung sowie das plastisch ausgearbeitete Horizontalgebälk mit sichtbaren Balkenköpfen, gerundeten Füllhölzer und profilierter Schwelle an der Hofseite deuten auf eine Erbauungszeit im 17. Jahrhundert hin. Das Erdgeschoss und die zur Sonnenstraße liegende Traufseite sind jedoch später mehrfach verändert worden. Einschließlich des mit einer Mauereinfassung versehenen Vorgartens, der Scheune und der erhaltenen alten Hofpflasterung ist das auf einem Bruchsteinsockel errichtete Haus aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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