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Vorderer Teil eines ehemals dreizonigen Fachwerkhauses. Der giebelseitig zur Straße ausgerichtete zweigeschossige Bau zeigt ein Fachwerkgefüge, das möglicherweise noch dem 17. Jahrhundert zuzuordnen ist. Das in Geschossbauweise errichtete Gebäude hat in gesamter Gebäudehöhe durchlaufende Eckständer, in welche die Obergeschossschwellen eingeblattet bzw. gezapft sind. Diese dient auch als Auflager für die Deckenbalken. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |