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Außergewöhnlich zugeschnittenes, aus drei Teilbauten bestehendes Gebäudekonglomerat in städtebaulich relevanter Eckposition an der Einmündung in die Rüddingshäuser Straße. Dem giebelständigen, breit gelagerten Hauptgebäude, einem verputzten, zweieinhalbgeschossigen Fachwerkbau wurden zwei offensichtlich später errichtete, oben mit eigenen Giebeln versehene, dreigeschossige Kopfbauten im Eckbereich angefügt. Während der östliche im Erdgeschoss massiv gemauert ist und ein tief gelegenes Einfahrtstor überfängt, besteht das westliche insgesamt aus Fachwerk. Dieses ist symmetrisch aufgebaut und wird außer durch geschosshohe Streben und plastisch ausgearbeitete Horizontalgebälke durch Andreaskreuze und rhombisch ausgesparte Schmuckfelder belebt. Besonders interessant sind dabei die abgeschrägten Ecken im Erdgeschoss gestaltet. Sie enthalten in der Mitte je ein Andreaskreuz, oben und unten die genannten Rhomben sowie vorkragende, spitzwinklig zusammengeführte, profilierte Konsolen, die das voll ausgebildete Obergeschoss stützen. Aufgrund seiner außergewöhnlichen Auf- und Umrissgestaltung ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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