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Das markante Fachwerkwohnhaus liegt mit seiner Giebelseite auf die Ecksituation ausgerichtet, an der Einmündung des Kreuzweges in die Sonnenstraße. Es handelt sich um ein zweigeschossiges, nach hinten zweimal verlängertes Gebäude des frühen 19. Jahrhunderts. Seine Giebelseite ist vollkommen symmetrisch ausgebildet. Die wichtigsten Merkmale sind das umlaufende Horizontalgebälk, die geschosshohen, zeittypischen Streben und der Sockel. Bemerkenswert sind außerdem die beiden flachbogigen Fenster im ersten Anbau und die massiv gemauerte Sockelzone des zweiten Anbaus. Das lang gestreckte Gebäude hat nicht zuletzt aufgrund seiner Eckposition, die durch den vorgelagerten, abgerundeten Vorgarten betont wird, straßenbildprägende Funktion und ist deshalb aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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