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Gesamtanlage Brauhausstraße
Brauhausstraße 3-7, 17-21, 6-12, 18-20
Der von Süden nach Norden geführte untere Teilabschnitt der Brauhausstraße, der als frühe nördliche Ortserweiterung noch zum ursprünglichen Dorfkern zählt und in die Ortsbefestigung mit einbezogen war, bildet eine gesonderte, städtebaulich interessante Gesamtanlage. Sie beginnt am Kreuz bzw. nördlich der so genannten "Insel", einem früher dicht bebauten, seit 1933 freigeräumten Areal am Bieberbogen, und folgt dem seit 1925 kanalisierten Bachbett der Bieber. Sie wird beidseitig von meist giebelständigen Wohnhäusern des 17. und 18. Jahrhunderts gesäumt. Den nördlichen Abschluss dieser aus geschichtlichen Gründen schützenswerten Gesamtanlage bildet das 1894 an der Stelle des historischen Brauhauses errichtete Rathaus, das exponiert in der Blickachse der Straße liegt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |