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Das vollständig verputzte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus markiert die Stelle, an der die Bieber ursprünglich in einem Bogen nach Norden, Richtung Brauhausstraße verlief. Östlich dieses Bogens, der sich noch heute anhand der Grundstücksgrenzen ablesen lässt, war das sich anschließende, heute platzartig gestaltete Freigelände, die so genannte „Insel", ursprünglich ebenfalls bebaut. Der mit einem steil proportionierten Satteldach und einem Sockel ausgestattete Bau zeigt auf der Giebelseite eine starke Vorwölbung des Putzes und im hinteren Teil der Hofseite, dem auch der Eingang zugeordnet ist, einen deutlichen Überstand des Obergeschosses, so dass davon auszugehen ist, dass das Fachwerk insgesamt erhalten ist. Das vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammende Gebäude ist deshalb aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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