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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus im Krümmungsbereich der Bachstraße. Das auf einem Sockel errichtete, mit einem steilen Dach ausgestattete Gebäude ist vollständig verputzt, zeigt jedoch im vorderen Bereich einen deutlichen Überstand des Obergeschosses, was auf den Erhalt des Fachwerkes hindeutet. Das im 18. Jahrhundert erbaute, später im hinteren Drittel massiv erneuerte Haus ist als wichtiger Bestandteil der östlichen Straßenzeile aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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