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Dreizoniges traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das im späten 18. Jahrhundert errichtete, zweigeschossige Gebäude erhielt im 19. Jahrhundert eine Aufdrempelung des Daches. Wichtige Merkmale sind der Sockel, die straßenseitige Toreinfahrt rechts und das symmetrisch ausgebildete Fachwerk des Obergeschosses. Hier sind die mehrfach profilierte Schwelle und die mit Gegenstreben und Halsriegeln versehenen "Mannfiguren" bemerkenswert. Als wichtiger Bestandteil der östlichen Straßenzeile ist das Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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