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Das giebelständige verputzte Fachwerkwohnhaus ist Bestandteil der westlichen Häuserzeile der Bachstraße. Es ist mit einem Sockel und einem steilen Satteldach versehen. Seine Proportionen und der zu beobachtende Überstand des Obergeschosses deuten auf den Erhalt des aus dem 18. Jahrhundert stammenden Gefüges hin. Besondere Bedeutung hat das Haus durch das linksseitig anschließende, überdachte Hoftor. Es gehört zum Typus des Hüttenberger Tores mit eingeschnittener Pforte und hat ein bogig abschließendes Tor. Dieses wird von einem pfeilspitzartigen Kerbschnittband umrahmt. Der mit Kehlbändern verzierte Torsturz trägt folgende Inschrift: „DANIEL ROEHMER B H VND WERCK M CATARINA EINE GEBOHRNE GERMERN B F D 9 F ANNO 1785." Wegen seiner orts- und straßenbildwichtigen Lage ist das Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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