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Breit gelagertes giebelständiges Fachwerkwohnhaus an der östlichen Straßenzeile. Das zweigeschossige, mit einem Sockel ausgestattete Haus, das nach hinten durch sekundäre Anbauten verlängert ist, könnte seinen gedrungenen Proportionen nach noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Auch der ca. 10 cm breite Überstand des Obergeschosses und des Giebels deuten auf eine frühe Entstehung hin. Da das Fachwerk mit Ausnahme des Erdgeschosses der Nordseite vollständig erhalten ist, muss das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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