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[Kein Absatzformat]T Fließtext mit VorschubSchmales, hinter der Hofreite Nr. 39 gelegenes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das über eine gepflasterte Einfahrt erschlossene Gebäude ist vollständig verputzt und wird durch zwei eng zusammenstehende Fensterachsen gegliedert. Es zeigt im vorderen Teil deutliche Überstände an der Giebelseite und an den Traufseiten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Fachwerk hier erhalten ist. Als städtebaulich wichtiger Teil der nördlich des Birkengrabens deutlich verdichteten Bebauung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |