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Gießen, Stadt und Landkreis
Heuchelheim
  • Bachstraße 37
Flur: 1
Flurstück: 707/1

[Kein Absatzformat]T Fließtext mit VorschubSchmales, hinter der Hofreite Nr. 39 gelegenes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das über eine gepflasterte Einfahrt erschlossene Gebäude ist vollständig verputzt und wird durch zwei eng zusammenstehende Fensterachsen gegliedert. Es zeigt im vorderen Teil deutliche Überstände an der Giebelseite und an den Traufseiten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Fachwerk hier erhalten ist. Als städtebaulich wichtiger Teil der nördlich des Birkengrabens deutlich verdichteten Bebauung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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