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Außergewöhnlich gestaltetes Fachwerkwohnhaus in giebelständiger Position. Hauptmerkmal des im ausgehenden 17. Jahrhundert errichteten Gebäudes ist das symmetrisch aufgebaute Fachwerk, das im Erdgeschoss gerade, geschosshohe Streben zeigt. Das Obergeschoss ist deutlich aufwändiger durch gebogene Streben an Eck- und Bundständern geprägt, die sich an ihren Fußpunkten stoßen und mit kurzen Gegenstreben versehen sind. Kopfwinkelhölzer und Halsriegel ergänzen das Bild. Im Dachgeschoss ist der mittige Firstständer von gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern flankiert. Das Gebäude ist einschließlich des Nebengebäudes und der Scheune aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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