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Bei dem giebelständigen Wohnhaus handelt es sich um ein im Erdgeschoss massiv erneuertes Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts. Sein regelmäßig aufgebautes, an der Giebelseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk ist im Obergeschoss und im Giebelbereich freigelegt. Wichtige Merkmale sind die beiden mit Gegenstreben und Halsriegeln ausgestatteten „Mannfiguren" an den Ecken und die ebenso geformte „Mannfigur" an zentraler Stelle im Giebel, die von flachbogigen, kleinen Fenstern flankiert wird. Aufgrund seiner städtebaulichen Wirkung ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |