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Die beiden wohl noch im ausgehenden 17. Jahrhundert erbauten Fachwerkwohnhäuser, die den Brand von 1866 überstanden, sind durch eine schräg angesetzte, überbaute Toranlage miteinander verbunden. Sie bilden eine übergreifende, städtebaulich interessante Gebäudeabfolge am Anfang der Brauhausstraße. Während es sich bei dem Haus Nr. 5 um einen giebelständigen, zweigeschossigen Rechteckbau mit hohem Sockel und auskragendem Obergeschoss handelt, zeigt Haus Nr. 7 einen unregelmäßigen Grundriss. Das so genannte Reinhards-Haus, das ab 1842 dem aus Dutenhofen stammenden Schreinermeister Reinhard Weber gehörte, ist ebenfalls zweigeschossig, hat einen hohen Bruchsteinsockel und setzt durch sein Schopfwalmdach, durch die Asymmetrie seiner Fensterachsen und durch den seitlichen Anbau wichtige Akzente im Straßenbild. Beide Häuser sind einschließlich der Toranlage mit bogiger Torfahrt aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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