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Weitgehend unverändert erhaltenes, im Erdgeschoss über einem älteren Bruchsteinsockel massiv erneuertes Fachwerkwohnhaus. Der wohl noch im ausgehenden 17. Jahrhundert errichtete, zweigeschossige Bau ist giebelständig. Er zeigt im Obergeschoss und im Giebel stark dimensioniertes, regelmäßig aufgebautes Fachwerk der Entstehungszeit. Wichtige Merkmale sind die durch leicht geschwungene Streben mit Gegenstreben, Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln betonten Gebäudekanten, die geschnitzten Eckständer mit geschuppten Viertelsäulen und die sich dreifach wiederholenden, ebenfalls geschuppten Schwellen. Das auf der Giebelseite vollkommen symmetrisch gestaltete Haus ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen samt der zugehörigen Fachwerkscheune Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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