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Das an der Ecke einer westlich abgehenden Seitenstraße gelegene Doppelwohnhaus ist im Verhältnis zum Nachbarhaus (Nr.12) leicht nach hinten gesetzt. Es handelt sich um einen voluminösen, rechtsseitig sekundär erweiterten Fachwerkbau auf hohem Sockel, der in seinen Hauptteilen vielleicht noch dem ausgehenden 17. Jahrhundert entstammt. Sein im Obergeschoss und im Giebel freiliegendes Fachwerk zeigt eine regelmäßige, an der Giebelseite symmetrisch gestaltete Hölzeranordnung der Erbauungszeit. Wichtige Gestaltungselemente sind dabei die stark gespreizten, geschwungen geführten Streben, die an den Ecken und am Firstständer des Giebels ansetzen und die Fensterständer überschneiden. Sie werden von Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln begleitet. Die aufwändig profilierte Schwelle mit hervortretenden Balkenköpfen und geschuppten, von großen Perlen unterbrochenen Füllhölzern an der Giebelseite gliedert die Fassade horizontal. Eine nicht klar zu lesende Inschrift befindet sich im linken Teil der Schwelle. Aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen ist das in Sichtweite des Rathauses gelegene Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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